Leitfaden nach den Vorgaben des PEFC
Seit 2001 haben die Mitglieder der FBG Kalletal die Möglichkeit über die PEFC Deutschland ihre Waldflächen zertifizieren zu lassen. Durch die grundsätzliche Änderung der Förderungsbedingungen ist eine Zertifizierung für die Mitglieder seit 2021 verpflichtend. Hieraus ergeben sich Chancen und Pflichten für die Forstbetriebsgemeinschaft und den einzelnen Waldbesitzer. Da zukünftig die Einhaltung der Kriterien zur Zertifizierung deutlich mehr beachtet werden müssen, erfolgen verstärkt und in regelmäßigen Abständen Informationen hierüber. (Gleichzeitig werden wir noch verstärkt Materialien und Vorlagen erstellen und allen Mitgliedern zugänglich machen, um Sie bei der Bewirtschaftung Ihres Waldes im Sinne des PEFC zu unterstützen. (Für Interessierte: Verlinkung zu den PEFC Dokumenten im Original.))
Natürlich wird auch unsere Försterin – Frau Dreps-Kahl – sie in gewohnter Weise professionell und mit Augenmaß bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen unterstützen und anleiten, damit die Vorgaben des PEFC waldbaulich von Ihnen umgesetzt werden können.
Eine hohe Aktualität hat das Thema Verbiss und Fegeschäden. Daher beginnen wir mit dem Thema „Angepasste Wildbestände“ (PEFC Waldstandards D-1002-1:2020):
Punkt 4. Biologische Vielfalt in Waldökosystemen
Die PEFC Standards führen hierin aus:
„4.11. Angepasste Wildbestände sind Grundvoraussetzung für naturnahe Waldbewirtschaftung im Interesse der biologischen Vielfalt. Der Waldbesitzer als Eigenjagdbesitzer oder als Mitglied einer Jagdgenossenschaft wirkt im Rahmen seiner jeweiligen persönlichen und rechtlichen Möglichkeiten auf angepasste Wildbestände hin (s. Leitfaden 6).
Wildbestände gelten dann als angepasst, wenn die Verjüngung der Hauptbaumarten ohne Schutzmaßnahmen möglich ist, die Verjüngung der Nebenbaumarten gegebenenfalls mit vertretbarem Aufwand gesichert werden kann und frische Schälschäden an den Hauptbaumarten nicht großflächig auftreten!“
Diese Formulierungen lassen nun für Waldbesitzer und Jäger große Auslegungsfreiräume. Als kleinsten gemeinsamen Nenner kann man aber sicherlich annehmen, dass, wenn unsere üblichen Hauptbaumarten Buche, Eiche und Fichte nicht ohne Schutz aufwachsen können, der Wildbestand sehr hoch ist. Jedes Mitglied der FBG ist angehalten das für seine Bewirtschaftungsflächen zu prüfen. Falls erforderlich empfehlen wir auf die zuständigen Jäger zuzugehen, um eine angemessene Bejagung gefährdeter Flächen zu erreichen.
Der Vorsitzende der Forstbetriebsgemeinschaft seinerseits hat Anfang Juni Hegeringleiter und Vertreter der Kreisjägerschaft zu einer Exkursion eingeladen, um das Thema Bedeutung der Wildbestände im Rahmen der Wiederbewaldung zu besprechen und die Jägerschaft für unsere Belange zu sensibilisieren. Die Aktennotiz des FBG-Vorstands über Umfang und Inhalt dieser Veranstaltung lesen Sie hier.
Um mit den jeweils zuständigen Jägern und Jagdpächtern in Kontakt zu treten, sind die vom PEFC geforderten Waldbegänge auf unseren Flächen eine gute Möglichkeit (PEFC Waldstandards D-1002-1:2020 – Leitfaden 6: Wie kann der Waldbesitzer auf angepasste Wildbestände hinwirken?). Diese Waldbegänge sind von uns als Waldbesitzer jährlich durchzuführen. Zusammen mit den Jägern sollten hierbei u. A. die waldbaulichen Zielsetzungen, die Hauptbaumarten, Ausmaß der Verbiss- und Fegeschäden, Möglichkeiten des Baumschutzes, die Abschussplanung und natürlich auch die Anliegen der Jäger besprochen und schriftlich dokumentiert werden (Dokumentationsvorlage) .
Während Waldbesitzer mit Eigenjagdbezirken selbstständig die Abschussplanungen und deren sachgemäße Erfüllung umsetzen können und müssen, sind Waldbesitzer, die Teil einer Jagdgenossenschaft sind, seitens des PEFC angehalten über die Ausgestaltung der Jagdpachtverträge Einfluss auf die Höhe der angestrebten Wildbestände zu nehmen. Dieses kann im Rahmen der regelmäßigen Sitzungen der Jagdgenossenschaft erfolgen. Der Waldbesitzer ist seitens des PEFC angehalten zu Dokumentationszwecken eine Kopie des Protokolls der Sitzung der Jagdgenossenschaft anzufordern und aufzuheben. Als weiteres Dokument kann das Verbissgutachten des Landesbetriebs Wald und Holz NRW herangezogen werden, dass mittlerweile für jeden Jagdbezirk erstellt worden ist und der Jagdgenossenschaft vorliegt.
Der Leitfaden 6 des PEFC führt hierzu aus:
Verpachtete Jagdbezirke:
Im Zusammenhang eines PEFC-konformen jagdlichen Managements kommt in verpachteten Jagdbezirken der Ausgestaltung der Jagdpachtverträge eine besondere Bedeutung zu, denn diese bilden die vertragliche Grundlage für die jagdliche Bewirtschaftung und regeln die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Pächter und Verpächter. Bei der Ausgestaltung von Jagdpachtverträgen, vorrangig darauf ausgerichtet, Wildschäden zu vermeiden, sollten nachfolgende Aspekte besondere Berücksichtigung finden:
- Vornahme eines jährlichen Waldbegangs mit Auswertung;
- Festlegung der Hauptbaumarten und Regelungen zur Erfüllung der PEFC-Vorgaben;
- Beschreibung der grundsätzlichen waldbaulichen Zielsetzung
- Vereinbarung von Vertragslaufzeiten gemäß der im Gesetz festgelegten Mindestlaufzeit;
- Vereinbarung einer Option zum körperlichen Nachweis;
- Vereinbarung der Option, ein Weisergattersystem mit Monitoring als mögliche waldökologische Bewertungsmethode anzulegen;
- Vornahme einer angemessenen Abschussplanung und Erfüllung der Abschussfestsetzung;
- Festlegung einer Vertragsstrafe bei Nichterfüllung des Abschusses unterhalb einer bestimmten Schwelle (z.B. 80%) in Abhängigkeit vom Gefährdungsgrad des vegetationskundlichen Gutachtens;
- Vereinbarung eines vorzeitigen Kündigungsrechts bei unzureichender Abschusserfüllung bzw. unbefriedigendem Waldzustand (z.B. überhöhter verbiss /übermäßige Schälschäden gemäß waldbaulichem Gutachten);
- Übertragung einer regelmäßigen Kontrollpflicht von Gatterflächen mit Information des Waldbesitzers hinsichtlich Reparaturbedarf;
- Vereinbarung einer Option, für Rehwild, wenn es nicht der behördlichen Abschussplanung unterliegt, konkrete Mindestabschusszahlen mit dem Verpächter einvernehmlich abzustimmen.
Unabhängig von diesen teilweisen sehr strikten Vorgaben des PEFC, halten wir es für wichtig partnerschaftlich auf unsere Jäger zuzugehen. Gerade durch frühzeitigen Austausch des Waldbesitzers und den zuständigen Jägern, z. B. bei Aufforstungsmaßnahmen, können von uns die Möglichkeiten für eine attraktive und damit effektive Jagd ohne großen Aufwand gelegt werden. Wenn Schussschneisen um jagdliche Ansitze herum bei der Pflanzung ausgespart werden, spart das Kosten für Pflanzgut und Schutzmaßnahmen und ermöglicht in den ersten Jahren der Bestandsbegründung eine wirkungsvolle Bejagung, da wo wir sie benötigen.
Für Fragen zum Thema „Angepasste Wildbestände“ steht ihnen unsere Försterin, Frau Dreps Kahl, und der Vorstand der FBG Kalletal gerne zur Verfügung.